Synergien

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Zwei Stiftungen? Rechtlich gesehen ist das richtig. Die zusätzliche Einrichtung der Claudia von Schilling Foundation for Breast Cancer Research Germany mit Sitz in Hannover wurde notwendig, um sowohl in der Schweiz wie auch in Deutschland – nebst EU-Länder – den steuerlichen Anforderungen begegnen zu können: Denn die Schweizer Stiftung kann ihren Spendern keine Spendenbescheinigungen erteilen, die außerhalb der Schweiz von den Finanzbehörden anerkannt werden. Es lag daher nahe, eine „Schwesterstiftung“, die Claudia von Schilling Foundation for Breast Cancer Research Germany mit Sitz in Hannover einzurichten und ihr vornehmlich die Verfolgung der Stiftungsziele in Deutschland zu übertragen; diese Stiftung kann nunmehr ihren Spendern in Deutschland Spendenbescheinigungen erteilen, die in Deutschland und im EU-Raum von den Finanzbehörden anerkannt werden.

Inhaltlich gibt es im Aufgabenbereich der Stiftungen keine Unterschiede – die Zielsetzungen sind deckungsgleich –, auch die Leitung beider Stiftungen liegt in denselben Händen. Dieser Umstand bedingt im Übrigen eine erhebliche Kostenreduzierung in der Verwaltung der Stiftungen.

Beiden Stiftungen dienen die Erfahrungen des Stiftungsrates bzw. des Vorstandes in den unterschiedlichen Arbeitsräumen. Die wissenschaftliche Zusammenarbeit jeder Stiftung mit den ihr verbundenen Universitäten und Hochschulen kommt der Schwesterstiftung gleichermaßen zu Gute.

Man wird daher von die Stiftung sprechen können, auch wenn die steuerlichen Besonderheiten der Schweiz und des EU-Raumes rechtliche Unterschiede im Interesse des Spendenaufkommens verlangen.