Rechtslage

Jede Stiftung ist darauf angewiesen, Spenden zu erhalten, um ihre von der Satzung vorgegebenen Ziele verwirklichen zu können.

So dürfen wir auch Sie sehr herzlich um eine finanzielle Zuwendung, also um eine Spende, bitten. Denn die Spenden sind die wesentlichen Grundlagen einer erfolgreichen Stiftungsarbeit.

Die Verwendung der Spenden, also die eigentliche Stiftungsarbeit, wird sowohl in Deutschland wie auch in der Schweiz durch die Finanz- und Verwaltungsbehörden einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen.

Sie erhalten für Ihre Spende eine Spendenbescheinigung, die es Ihnen ermöglicht, die Spende als Sonderausgabe vom steuerpflichtigen Einkommen abzuziehen.

Bitte, beachten Sie:

· Spendenbescheinigungen der Claudia von Schilling Foundation for Breast Cancer Research, Schweiz, Zürich, finden steuerliche Anerkennung nur in der Schweiz, nicht in Deutschland.
· Spendenbescheinigungen der Claudia von Schilling Foundation for Breast Cancer Research Germany, Hannover, finden steuerliche Anerkennung in Deutschland, jedoch nicht in der Schweiz.

Wenn Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, lassen Sie uns bitte Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift usw.) wissen, damit wir Ihnen nach Geldeingang eine Spendenbescheinigung zustellen können.

Die Geldempfangskonten finden Sie unter Spendenkonten.

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